Gudesbergstraße 8, 66606 St. Wendel

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        Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen/ allgemeinen Reservierungen
Restaurant Haus Gudesberg
Gudesbergstraße 8 66606 St.-Wendel

1. Der Veranstalter / Gast darf ohne Zustimmung des Gastwirts keine Speisen und Getränke mitbringen
2. Der Veranstalter / Gast haftet dem Betrieb gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke
3. Es wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Veranstalters / Gasts übernommen. Die mitgebrachten Gegenstände sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen; ansonsten behält sich der Gastwirt eine Lagergebühr je nach Aufwand vor. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Ansprüchen genügen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit dem Gastwirt abzustimmen.
4. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu nichtgesellschaftlichen Veranstaltungen enthalten, wie z.B. Vorstellungsgespräche oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen / schriftlichen Zustimmung des Gastwirts. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Betriebs beeinträchtigt, hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, die Veranstaltung abzusagen und Schadenersatz zu fordern. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Saalmiete bleibt hiervon unberührt.
5. Hat der Betrieb begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäfts-betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebs oder der Gäste zu gefährden droht, oder im Falle höherer Gewalt, kann er die Veranstaltung absagen.
6. Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die der Betrieb nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so behält er seinen Anspruch auf Zahlung der Raummiete. Je nachdem wann die Veranstaltung abgesagt wurde, hat der Betrieb auch einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Wegfall der vorgesehenen Beköstigung der Veranstaltungseilnehmer. (siehe unten: Stornierungen)
7. Reservierungen ob mündlich/ telefonisch oder schriftlich per email ist ein Vertragsabschluß. Der Gast reserviert und verpflichtet sich die Reservierung zu erfüllen. Kommt der Gast nicht an den Tag seiner Reservierung oder es fehlen mehr wie 15 % der Teilnehmer werden Umsatzausfälle berechnet ( siehe Stornierung) !!!

Der Anspruch des Betriebs beträgt bei einer Abbestellung der Veranstaltung:
Stornierung: Anspruch des Restaurant Haus Gudesberg:
mehr als 31 Tage vorher Berechnung der Anzahlung entfällt, vorausgesetzt der Betrieb kann anderweitig vermieten;
vom 30. bis zum 15. Tag Berechnung der Anzahlung;
vom 14. bis zum 8. Tag Berechung der Anzahlung zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, wird ein Mindestumsatz von 30,00 EUR p. Pers. zugrunde gelegt, von dem ebenfalls als Ersatz 33% berechnet werden;
ab dem 7. Tag Berechnung der Anzahlung zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser nicht konkret festgelegt war, wird ein Mindestumsatz von 30,00 EUR p. Pers. zugrunde gelegt, von dem ebenfalls 66% berechnet werden. Bei Nichterscheinen oder einer Absage am Veranstaltungstag werden 80% des Speisenumsatzes fällig.
Der Auftraggeber / Gast erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil seiner Vereinbarung mit seiner umseitigen Unterschrift ausdrücklich an.

Herzlichst Ihre Familie Wittwer

                                                                 Stand Januar 2023

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